https://eterna.unibas.ch/global_europe/issue/feedGlobal Europe – Basel Papers on Europe in a Global Perspective2026-05-20T21:05:10+00:00Europainstitut Baseleuropa@unibas.chOpen Journal Systems<p>“Global Europe – Basel Papers on Europe in a Global Perspective” is an academic e-journal showcasing the excellent research of graduates as well as other young and senior scholars interested in analyzing Europe and the EU in a global context. The journal is published in two issues per year by the Institute for European Global Studies at the University of Basel.</p>https://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2224Menschenrechtsnarrative – konkurrierende Interpretationen einer universellen Idee2026-05-20T19:50:34+00:00Christoph Spenléhenninger@science-pr.netCarl Jauslinhenninger@science-pr.net<p>Die Menschenrechte werden nicht nur durch eine Realität herausgefordert, in der sie einen schweren Stand haben. Sie werden zunehmend auch als Ideal infrage gestellt. Die Idee, dass Menschenrechte allen Menschen überall auf der Welt in gleicher Weise zustehen, wird heute zwar kaum mehr bestritten. Gleichzeitig lassen sich aktuell aber sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene zunehmend Narrative identifizieren, die das Konzept der Menschenrechte umdeuten oder relativeren wollen. So etwa mit der Begründung, die Menschenrechte seien eine westliche Vorstellung bzw. Teil einer neokolonialen Haltung, die anderen Kulturkreisen aufgedrängt wird (Relativismus) oder mit der Geltendmachung besonderer Umstände politischer oder ökonomischer Natur (Exzeptionalismus).</p> <p>Die Diskussion über die Universalität der Menschenrechte hat sich über eine binäre Debatte zwischen «Kulturrelativisten» und «Menschenrechtsuniversalisten» hinausbewegt. Es ist inzwischen weithin anerkannt, dass die internationalen Menschenrechtsnormen in spezifischen lokalen, nationalen und regionalen Kontexten ausgelegt und angewandt werden müssen. Trotzdem wird der internationale Menschenrechtsschutz dabei wieder vermehrt als Einmischung in die inneren Angelegenheiten verstanden, die den politischen Entscheidungsspielraum schmälert.</p> <p>Auf internationaler Ebene versuchen Staaten wie beispielsweise China oder Organisationen wie die Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC) die Entwicklung der internationalen Menschenrechte aktiv zu beeinflussen und alternative Menschenrechtsnarrative zu verbreiten. Auf nationaler Ebene fordern populistische Exponenten im Namen des «wahren Volkes» die Einschränkung von Minderheitenrechten und stellen die Menschenrechte als «Rechte der Anderen» dar. Hinzu kommt, dass Menschenrechtspolitik aus geopolitischer Sicht regelmässig als naive Schönwetterpolitik abgewertet wird.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Christoph Spenlé, Carl Jauslinhttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2225Menschenrechtsnarrative und Klima-Seniorinnen2026-05-20T20:00:37+00:00Franz Perrezhenninger@science-pr.net<p>Menschenrechte sind universelle Prinzipien, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status zustehen. Sie bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Würde des Einzelnen. Die Art und Weise, wie Menschenrechte erzählt und verstanden werden, variiert und spiegelt nicht nur unterschiedliche Erfahrungen, Kontexte und<br>Perspektiven wider, sondern auch unterschiedliche Werte und Ziele.</p> <p>Dieser Beitrag beschreibt verschiedene Menschenrechtsnarrative, wie ich sie in meiner Arbeit als Leiter der Direktion für Völkerrecht wahrnehme (Teil I). Danach versucht er zu erläutern, welche Narrative konzeptuell die Forderung begründen, dass ein menschenrechtlicher Anspruch auf Klimaschutz besteht (Teil II). Abschliessend wird er persönliche Überlegungen zum Urteil des<br>Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Klage der KlimaSeniorinnen zusammenfassen. Der Beitrag geht auf eine öffentliche Diskussion zum Thema «Menschenrechtsnarrative: Der Kampf um die Deutungshoheit» zurück, die am 24. September 2024 an der Universität Basel anlässlich der Präsentation des Repetitoriums Internationaler Menschenrechtsschutz von<br>Christoph A. Spenlé und Carl Jauslin stattgefunden hat. Es ist daher naheliegend, gerade auch auf diese Publikation Bezug zu nehmen, welche nicht nur eine für Studierende äusserst hilfreiche übersichtliche und kompakte Darstellung des internationalen Menschenrechtsschutzes ist, sondern auch Praktikerinnen und Praktikern sowie an Fragen der Menschenrechte Interessierten<br>eine nützliche Übersicht und einen anregenden Anstoss gibt.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Franz Perrezhttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2226Menschenrechtsnarrative im Klima- und Technologiediskurs2026-05-20T20:06:12+00:00Christoph Spenléhenninger@science-pr.netCarl Jauslinhenninger@science-pr.net<p>Die Menschenrechte betreffen uns alle. Jede und jeder von uns ist Trägerin oder Träger dieser angeborenen und unveräusserlichen Rechte. Alle Menschen haben ein «Recht, Rechte zu haben» (Hannah Arendt) und damit ein Recht, als Rechtsperson anerkannt zu werden. Gleichzeitig sind die Menschenrechte eine «Verbundsaufgabe». Alle Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren («to respect»), zu schützen («to protect») und zu verwirklichen («to fulfil»). Staatliche Souveränität ist nicht nur eine Befugnis, sondern beinhaltet auch eine Schutzverantwortung (vgl. «responsibility to protect»), die in einer globalisierten und interdependenten Welt zunehmend nur gemeinsam wahrgenommen werden kann («shared responsibility»). Souveränität bedeutet folglich nicht nur Unabhängigkeit, sondern beinhaltet auch eine Pflicht zur Kooperation. Die Bedeutung der «kooperativen Verwirklichung der Menschenrechte» zeigt sich ganz besonders im Bereich der digitalen und der ökologischen Transformation. Hier erfolgen Menschenrechtseingriffe typischerweise auf arbeitsteilige Weise von einer Vielzahl von staatlichen und privaten Akteuren.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Christoph Spenlé, Carl Jauslinhttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2227Menschenrechtsnarrative und Deutungshoheit2026-05-20T20:11:48+00:00Maya Beeler-Sigronhenninger@science-pr.net<p>Die Welt steht vor grossen Herausforderungen – Kriege und Klimawandel sind nur zwei Beispiele dafür – und gleichzeitig steht der Multilateralismus unter Druck. In diesem Kontext flammt auch die Debatte über Menschenrechtsnarrative und Deutungshoheit wieder auf. Diese Debatte betrifft nicht nur die universelle Ebene. Die Frage, was der konkrete Gehalt eines Menschenrechts ist<br>und wem die Deutungshoheit zukommt, stellt sich auch auf europäischer oder nationaler Ebene. Zu erklären ist dies unter anderem mit der abstrakten Ausformulierung der Menschenrechte als grundlegende Rechte des Menschen, welche dem Menschen ein Leben in Würde sichern sollen. Diese abstrakte Ausformulierung macht die Menschenrechte auslegungsbedürftig.</p> <p>Für die Schweiz als Mitgliedstaat des Europarats und Vertragspartei der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) ist insbesondere die Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von grosser Bedeutung. Die dynamisch-evolutive Rechtsprechung des EGMR – z.B. im Urteil Udeh gegen die Schweiz und kürzlich im Urteil Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz – hat in der Schweiz Kritik laut werden lassen und die Frage nach der Deutungshoheit des EGMR in den Fokus gerückt. Im Kern dieser Kritik geht es um die staatliche Souveränität, den Grundsatz der Subsidiarität und die Gewaltenteilung, d.h. um die Frage, welche Rolle dem innerstaatlichen Gesetzgeber bzw. den Vertragsstaaten und dem EGMR zukommt. Im Grossen und Ganzen geht es<br>um die Bedeutung und das Zusammenspiel von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten und die Legitimität des EGMR sowie den Gehalt der in der EMRK verankerten Menschenrechte. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der vorliegende Beitrag, welche Ansätze sich in der Rechtsprechung des EGMR finden, um das empfindliche Gleichgewicht zwischen seiner<br>Rolle und jener der Vertragsparteien sicherzustellen. Er zeigt auf, was eine Verschiebung der Deutungshoheit für den Menschenrechtsschutz bedeutet und erläutert, weshalb es ein ausgewogenes System braucht.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Maya Beeler-Sigronhttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2228Das Projekt des internationalen Menschenrechtsschutzes zwischen Universalitätsanspruch und Realitätssinn2026-05-20T20:21:17+00:00Andreas Th. Müllerhenninger@science-pr.net<p>Im Jahr 1993 verabschiedete die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte im Angesicht der massiven geopolitischen Verschiebungen nach 1989 – Fall der Berliner Mauer und des Eisernen Vorhangs, Zusammenbruch der Sowjetunion, Überwindung des Kalten Krieges – ihr Abschlussdokument, die «Wiener Erklärung». Fast ein halbes Jahrhundert nach Annahme der<br>Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und dem Paukenschlag gleich in ihrem ersten Artikel – «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.» – formulierte die internationale Gemeinschaft 1993 einmütig: «All human rights are universal, indivisible and interdependent and interrelated. The international community must treat human rights<br>globally in a fair and equal manner, on the same footing, and with the same emphasis.»</p> <p>Freilich wurde das Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte schon damals mit dem Zusatz versehen: «While the significance of national and regional particularities and various historical, cultural and religious backgrounds must be borne in mind, it is the duty of States, regardless of their political, economic and cultural systems, to promote and protect all human rights<br>and fundamental freedoms.» Eine eigentliche Relativierung stellte dies indes nicht dar, mündet der Beisatz doch im erneuten und verstärkten Bekenntnis der Staatengemeinschaft, dass die Staaten unabhängig von ihrem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen System die Pflicht hätten, alle Menschenrechte zu schützen und zu fördern.</p> <p>Eine Generation später wirkt dieses Bekenntnis fast wie aus der Zeit gefallen, eine Reminiszenz der «goldenen» 1990er Jahre, eine gefühlte Ewigkeit zurückliegend. Und doch unterstreicht ein erst jüngst, wiederum im Konsens der Weltgemeinschaft verabschiedetes Dokument, nämlich der im Zuge des «Future Summit» der Vereinten Nationen im September 2024 angenommene «Pact for the Future» in genau denselben Worten: «We reaffirm that all human rights are universal, indivisible, interrelated, interdependent and mutually reinforcing and that all human rights must be treated in a fair and equal manner, on the same footing and with the same emphasis.» Und: «Following the seventy-fifth anniversary of the Universal Declaration of Human Rights and the thirtieth anniversary of the Vienna Declaration and Programme of Action, we remain committed to promoting and protecting all human rights and fundamental freedoms, including civil, political, economic, social and cultural rights. This includes the right to development. We recommit to realizing our respective obligations to respect, protect and fulfil human rights and to implement all relevant international human rights instruments. All human rights are universal, indivisible, interdependent and interrelated. Human rights are mutually reinforcing and must be treated in a fair and equal manner, on the same footing and with the same emphasis.»</p> <p>Abgesehen vom «normativen Drall», den das Bekenntnis zu den universalen Menschenrechten vor allem neuerdings auf Betreiben Chinas und von Staaten des Globalen Südens in Richtung eines «right to development» erhalten hat (dazu sogleich noch unten), scheint die Anerkennung der Universalität der Menschenrechte durchaus intakt zu sein.</p> <p>Doch der Erosionserscheinungen gibt es viele – zu viele, um ihnen in diesem Rahmen gründlicher nachzugehen. Im Folgenden seien lediglich schlaglichtartig drei besonders zentrale Herausforderungen angesprochen: betreffend die Akteursebene, in Zusammenhang mit der sog. «Inflation» der Menschenrechte und hinsichtlich tatsächlicher und vermeintlicher Doppelstandards bei der Beachtung der Menschenrechte.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Andreas Th. Müllerhttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2229«Menschenrechte mit chinesischen Eigenschaften»2026-05-20T20:29:04+00:00Ralph Weberhenninger@science-pr.netEva Pilshenninger@science-pr.net<p>Die Menschenrechte haben derzeit einen schweren Stand. Vermeintliche und tatsächliche Instrumentalisierungen haben sie besonders in den letzten zwei, drei Jahrzehnten in den Verruf gebracht, als blosse Rhetorik für die Durchsetzung realpolitischer Interessen zu dienen. Im Zuge der Autokratisierung gibt es zunehmend populistische Attacken auf den institutionalisierten<br>Schutz der Menschenrechte durch nationale und internationale Gerichte und es wird manchmal versucht, verschiedene Menschenrechte gegeneinander auszuspielen. Akteure, die sich genuin der Menschenrechtsidee verpflichtet sehen, finden sich flugs dem Vorwurf der Heuchelei ausgesetzt. Auch diejenigen, welche die Idee universell gültiger Menschenrechte ernsthaft aus philosophischen oder politischen Gründen kritisieren, relativieren und damit möglicherweise gänzlich zurückweisen oder auch mit Fug und Recht auf wirklich erfolgten Missbrauch hinweisen, sind ihrerseits keinesfalls vor politischer Instrumentalisierung ihrer vorgebrachten Standpunkte gefeit.</p> <p>In der Gesamtschau zeigt sich eine ziemlich unübersichtliche Gemengelage. Die am Ende des letzten Jahrhunderts durch Singapurs autoritären Premierminister Lee Kuan Yew initiierte Debatte um kulturalistisch begründete «asiatische Werte» (deren Protagonisten argumentierten, dass in Asien kollektive Interessen denen des Individuums und moralische Pflichten den Rechten<br>übergeordnet seien) wirkt in Teilen bis heute fort, etwa in den Vereinten Nationen (VN) unter dem Schlagwort eines Dialogs der Zivilisationen. Postkolonial nuancierende und dekolonial polemisierende Interventionen haben eine ganze Generation von Studierenden darin geschult, die Verschränkungen von Macht und Werten pointiert zu hinterfragen, und auf diesem Wege nolens volens weitere Skepsis gegenüber Menschenrechten an sich befördert.</p> <p>Nicht zuletzt hat die weltweite Erosion demokratischer Systeme zur Folge gehabt, dass autoritäre staatliche Akteure für sich die Idee einer illiberalen Demokratie in Anspruch nehmen und selbstbewusst den Liberalismus und die Idee universell gültiger Menschenrechte als lediglich partikulare Ausprägung der vormaligen Pax Americana präsentieren, der gegenüber andere partikuläre Verständnisse mit gleicher Berechtigung, wenn nicht sogar in überlegener Form, zu stehen kämen. Im Spiegelkabinett von Partikularinteressen und Gemeinwohl erscheint einer Person als legitimes Alternativnarrativ, was für eine andere lediglich Propaganda ist.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Ralph Weber, Eva Pilshttps://eterna.unibas.ch/global_europe/article/view/2230Wie Menschenrechte erzählt werden und was das für ihre Schutzwirkung bedeutet2026-05-20T20:34:00+00:00Stefan Schlegelhenninger@science-pr.net<p>Für die Schutzwirkung und die Gestaltungskraft der Menschenrechte ist entscheidend, wie über sie gesprochen wird, welche Erzählungen – Narrative – herangezogen werden, um darzustellen, woher sie kommen, was sie sind und wie sie wirken. Auch wenn die nachfolgende Liste etwas zugespitzt sein mag, dann ist es dennoch sinnvoll, auf diese Narrative zu achten, wenn<br>sie in der Regel auch oft nur unausgesprochen auftreten. Oft handelt es sich bei den nachfolgend untersuchten Narrativen eher um latent vorhandene Eindrücke über die Menschenrechte als um systematische und ausformulierte Beschreibungen oder Kritiken. In der Regel wird es daher nicht möglich sein, sie auf eine spezifische Quelle zurückzuführen. Dennoch: Narrative<br>legen vieles offen zum Geltungsgrund und zum Ursprung der Menschenrechte, von denen die jeweils Sprechenden ausgehen. Sich mit ihnen zu befassen ist daher eine Voraussetzung dafür, Menschenrechte schützen und fördern zu können. Das gilt besonders im aktuellen Moment, wo Menschenrechte im Westen vielleicht das erste Mal in der Nachkriegszeit von politischen Kräften mit Aussicht auf die politische Macht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Zwar gab es immer Kritik und Gegenkräfte zu den Menschenrechten und schlichtes Desinteresse ihnen gegenüber. Sich mit Menschenrechtsnarrativen zu befassen, hilft aber, die neue Qualität dieser grundsätzlicheren Gegenbewegung zu identifizieren und diese in ein Verhältnis zu setzen zu früheren und weiter bestehenden Gegentendenzen zu den Menschenrechten.</p>2026-05-20T00:00:00+00:00Copyright (c) 2026 Stefan Schlegel