Menschenrechtsnarrative im Klima- und Technologiediskurs
Abstract
Die Menschenrechte betreffen uns alle. Jede und jeder von uns ist Trägerin oder Träger dieser angeborenen und unveräusserlichen Rechte. Alle Menschen haben ein «Recht, Rechte zu haben» (Hannah Arendt) und damit ein Recht, als Rechtsperson anerkannt zu werden. Gleichzeitig sind die Menschenrechte eine «Verbundsaufgabe». Alle Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren («to respect»), zu schützen («to protect») und zu verwirklichen («to fulfil»). Staatliche Souveränität ist nicht nur eine Befugnis, sondern beinhaltet auch eine Schutzverantwortung (vgl. «responsibility to protect»), die in einer globalisierten und interdependenten Welt zunehmend nur gemeinsam wahrgenommen werden kann («shared responsibility»). Souveränität bedeutet folglich nicht nur Unabhängigkeit, sondern beinhaltet auch eine Pflicht zur Kooperation. Die Bedeutung der «kooperativen Verwirklichung der Menschenrechte» zeigt sich ganz besonders im Bereich der digitalen und der ökologischen Transformation. Hier erfolgen Menschenrechtseingriffe typischerweise auf arbeitsteilige Weise von einer Vielzahl von staatlichen und privaten Akteuren.