Beitragseinreichung
Ihr Beitrag
Body Politics erscheint als Online-Journal ein- bis zweimal pro Jahr. Alle Hefte sind einem bestimmten Thema gewidmet. In zwei Rubriken ("Perspektiven" und "Analysen") werden theoretische bzw. empirische Beiträge versammelt. Jedes Heft bietet auch Raum für einen oder zwei Artikel außerhalb dieses Themas ("Offener Teil"). Wir veröffentlichen Artikel in deutscher oder englischer Sprache.
Wir freuen uns, wenn Sie selbst etwas zu Body Politics beitragen möchten, und möchten gerade auch jüngere Kolleg:innen hierzu ermuntern. Angenommene Artikel werden für die Autor:innen völlig kostenlos publiziert; wir erheben keinerlei Gebühren.
Bei Interesse schicken Sie uns Ihren Artikel oder Ihren Entwurf für ein Heft zur Begutachtung per E-Mail (als word- oder pdf-Datei) an die Adresse der geschäftsführenden Herausgeber:innen (kontakt [at] bodypolitics.de). Bitte beachten Sie vorab unsere Mitteilungen und die folgenden Hinweise.
Open Access
Body Politics erscheint kostenfrei als Open Access-Publikation (Diamond open access). Alle Artikel stehen unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 (Deutschland). Die Urheberrechte für die Artikel verbleiben damit bei den jeweiligen Autor:innen. Die einzelnen Artikel dürfen jedoch bei korrekter und vollständiger Nennung der bibliographischen Angaben, unter anderem des Ersterscheinungsortes in Body Politics, in jedem Medienformat zu nicht‐kommerziellen Zwecken frei zugänglich gemacht und vervielfältigt werden. Hingegen dürfen sie nicht bearbeitet bzw. abgewandelt werden.
Mit den Autor:innen wird im Hinblick auf diese Creative-Commons‐Lizenz und Fragen des Urheberrechts jeweils ein eigener Publikationsvertrag geschlossen.
Richtlinien für Autor:innen
Body Politics trägt dem Umstand Rechnung, dass alle Artikel einzeln abrufbar sind und vereinheitlicht das Layout der Artikel daher nur teilweise. Vor allem steht es den Autor:innen frei, jeweils disziplinspezifisch zu zitieren bzw. zu belegen: in Klammern innerhalb des Fließtextes oder in den Fuß‐ oder Endnoten, ohne oder mit Kurztiteln und Literatur‐ bzw. Quellenverzeichnis. Dies muss allerdings innerhalb eines jeden Artikels einheitlich geschehen. Die Heftherausgeber:innen vereinheitlichen in erster Linie den Satzspiegel, den Zeilenabstand, die Schrifttypen und die Textformatierung. Sollten Sie Bild‐ bzw. Ton‐ und Filmquellen in Ihrem Artikel veröffentlichen wollen, achten Sie bitte auf deren ausreichende Reproduktionsqualität. Bilder senden Sie uns bitte zusätzlich als jpg‐Dateien.
Bild‐ bzw. Ton‐ und Filmquellen können in den Artikeln verwendet bzw. über entsprechende Links in diese eingebunden werden – vorausgesetzt die Autor:innen verfügen über ein entsprechendes Copyright bzw. ein solches Copyright ist nicht erforderlich. Dies muss vor der Publikation gegenüber den jeweiligen Heftherausgeber:innen schriftlich nachgewiesen werden. Über entsprechende Links können Quellen nur dann in die Artikel eingebunden werden, wenn diese Links jeweils auf ein seriöses und möglichst bereits etabliertes Online‐Archiv verweisen, das eine vertrauensvolle Langzeit‐Archivierung der Quellen gewährleistet.
Begutachtungsverfahren
Jeder eingesendete Artikel erfährt ein beidseitig anonymisiertes Peer Review durch zwei Gutachter:innen.
Die Form und Länge des Gutachtens obliegt den Gutachter:innen. Jedes Gutachten sollte aber einzelne Korrekturvorschläge ausreichend konkret benennen und insbesondere a) zur Innovationskraft von Fragestellung und gewählter (theoretischer/methodischer) Perspektive, b) zur Tragfähigkeit des verwendeten Quellen‐ bzw. Datenmaterials, c) zur Überzeugungskraft von Argumenten, d) zum Schreibstil und e) zur Relevanz des Beitrags für die Körpergeschichtsschreibung Stellung beziehen. Abschließend soll eine der folgenden vier Empfehlungen ausgesprochen werden: "ohne Änderungen", "mit geringen Änderungen", "nach gründlicher Überarbeitung" oder "nicht" zur Publikation empfohlen. Beiträge werden abgelehnt, wenn sie von einem Gutachten "nicht" und vom zweiten Gutachten "nicht" oder erst "nach gründlicher Überarbeitung" zur Publikation empfohlen werden. Die Gutachten sollen innerhalb von vier Wochen erstellt werden und sind in einem respektvollen Ton zu verfassen. Über das Ergebnis des Peer Reviews und ggf. das weitere Verfahren werden die Autor:innen von den geschäftsführenden Herausgeber:innen zeitnah per E‐Mail informiert.
Durch die Gutachter:innen als wichtig ausgewiesene Korrekturvorschläge müssen von den Autor:innen ernsthaft berücksichtigt werden (und sei es durch Entkräftung). Werden diese Korrekturvorschläge nicht angemessen berücksichtigt, können Artikel auch nachträglich abgelehnt werden. In Zweifelsfällen entscheiden die Heftherausgeber:innen über die gebührende Berücksichtigung einzelner Korrekturvorschläge und damit über das Ende des Begutachtungsverfahrens.
Entwürfe für ein Themenheft werden anonymisiert und anschließend gemeinsam von den Herausgeber:innen besprochen. Ihr Entwurf für ein Themenheft sollte sich unbedingt an der Erscheinungsweise und Einteilung der Zeitschrift in zwei Rubriken ("Analysen" und "Perspektiven") orientieren. Das Ziel des Heftes sollte auf höchstens drei Seiten, jeder geplante Artikel auf maximal einer Seite skizziert werden. Bitte nennen Sie uns nicht die (von Ihnen bereits eingeworbenen) Autor:innen der einzelnen Artikel.