Menschenrechtsnarrative und Deutungshoheit
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Abstract
Die Welt steht vor grossen Herausforderungen – Kriege und Klimawandel sind nur zwei Beispiele dafür – und gleichzeitig steht der Multilateralismus unter Druck. In diesem Kontext flammt auch die Debatte über Menschenrechtsnarrative und Deutungshoheit wieder auf. Diese Debatte betrifft nicht nur die universelle Ebene. Die Frage, was der konkrete Gehalt eines Menschenrechts ist
und wem die Deutungshoheit zukommt, stellt sich auch auf europäischer oder nationaler Ebene. Zu erklären ist dies unter anderem mit der abstrakten Ausformulierung der Menschenrechte als grundlegende Rechte des Menschen, welche dem Menschen ein Leben in Würde sichern sollen. Diese abstrakte Ausformulierung macht die Menschenrechte auslegungsbedürftig.
Für die Schweiz als Mitgliedstaat des Europarats und Vertragspartei der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101) ist insbesondere die Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von grosser Bedeutung. Die dynamisch-evolutive Rechtsprechung des EGMR – z.B. im Urteil Udeh gegen die Schweiz und kürzlich im Urteil Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz – hat in der Schweiz Kritik laut werden lassen und die Frage nach der Deutungshoheit des EGMR in den Fokus gerückt. Im Kern dieser Kritik geht es um die staatliche Souveränität, den Grundsatz der Subsidiarität und die Gewaltenteilung, d.h. um die Frage, welche Rolle dem innerstaatlichen Gesetzgeber bzw. den Vertragsstaaten und dem EGMR zukommt. Im Grossen und Ganzen geht es
um die Bedeutung und das Zusammenspiel von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten und die Legitimität des EGMR sowie den Gehalt der in der EMRK verankerten Menschenrechte. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der vorliegende Beitrag, welche Ansätze sich in der Rechtsprechung des EGMR finden, um das empfindliche Gleichgewicht zwischen seiner
Rolle und jener der Vertragsparteien sicherzustellen. Er zeigt auf, was eine Verschiebung der Deutungshoheit für den Menschenrechtsschutz bedeutet und erläutert, weshalb es ein ausgewogenes System braucht.